3 b) Die Wasserkraft der Ernst’schen Schlackenmühle
Nachdem der Staat das Beugger'sche Etablissement in Wülflingen erworben hatte, war es das Bestreben der Finanzdirektion, die mit dem fraglichen Gebäude übernommenen reichlichen Wasserkräfte entweder zu vermieten oder zu verkaufen. Für das untere Wasserwerk, das 78,5 Pferdekräfte aufweist, ist es gelungen einen Käufer in der Person des Herrn Ferdinand Ernst an der Halden in Winterthur zu finden, welcher die Wasserwerksanlagen (Turbinengebäude, assekuriert zu 6000 Fr., und Turbine, assekuriert zu 8000 Fr., zusammen 14,000 Fr.) nebst zirka 2,44 ha Land zum Preise von 20,000 Fr. als Eigentum übernimmt. Ferdinand Ernst an der Halden in Winterthur, reichte am 25. September 1889 ein Wasserrechtsgesuch ein, dahingehend beabsichtige er, diese Wasserkraft vermittelst eines Drahtseiles über die Töss auf eine neue Fabrikanlage bei der Station Wülflingen zu leiten, sowie die Kanalanlagen nebst Kanalüberfall wieder herzustellen, wie sie vor dem Hochwasser von 1881 bestanden hatten und ohne das Gefälle zu verändern. Der Regierungsrat hat daraufhin mit Beschluss vom 26. Juni 1890 dem Herrn Ferdinand Ernst an der Halden Winterthur die Bewilligung erteilt, die dem Herrn Beugger unterm 7. September 1872 konzessionierte Kanal- und Wasserwerksanlage in ihrem jetzigen abgeänderten Zustande fortbestehen zu lassen und die Wasserkraft mittelst Drahtseiltransmissionen auf sein neu errichtetes Etablissement (Schlackenmühle) neben der Eisenbahnstation Wülflingen zu leiten.