Böztal AG Effingen Sagenmüli - Mühlenkalender

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Böztal AG Effingen Sagenmüli

Mühlen-Inventar Schweiz > Kanton Aargau > Böztal AG
Der Untergang der alten Sagenmüli anno 1959
Von der alten Sagenmüli
Lage:
Ehemalige Sagenmühle Effingen – Böztal AG
Flur Sagemüli, Gemeindegrenze Effingen – Böztal AG
 
Ungefähre Koordinaten:
CH1903+ / LV95 2'650'619, 1'258'695
WGS 84 (lat/lon) 47.47708, 8.11015
Höhe 471 m
Quelle:
Artikel: Brugger Neujahrsblätter, Band (Jahr): 82 (1972), Autor(en): Georg Boner

Restl. Quellenhinweise sind als Anhang zum Artikel angegeben.
Autobahnkrieg im Aargau: Die Schliessung der letzten Lücke zwischen Zürich und Basel war ein Kraftakt. 1996 wurde der Bözbergtunnel für den Strassenverkehr eröffnet. Er war das Kernstück der neuen Autobahn A3 von Zürich nach Basel. Die Strasse führte quer durchs Aargauer Fricktal und die Planung des Bauwerks (die bereits in den 1950er-Jahren begann) lief alles andere als reibungslos.
Nicht nur Bauwerke, auch Planungen und Auseinandersetzungen hinterlassen Spuren, Narben, Lücken.
Die Mühle im Sagenmülital fehlt; wer sie sucht, findet nur Gestrüpp, eine Wüstung. In Hinblick auf den Autobahnbau hatte der Kanton die Liegenschaft bereits Ende der 50er Jahre gekauft. Die Pächtersfamilie hätte bis Baubeginn bleiben können, zog aber schon 1960 aus, als in Oberzeihen etwas zu haben war. In den nun unbewohnten Gebäuden wurde eingebrochen; sie begannen zu verlottern und wurden wenige Jahre später vollständig geschleift.
Aber der Abbruch mehr als 30 Jahre vor Eröffnung der Auotbahn wäre gar nicht nötig gewesen.

Zitate aus der am Schluss aufgeführten Literatur

Georg Boner
Von der alten Sagenmüli
 
Anfang Zitat
Etwas östlich der Gemeindegrenze zwischen Linn und Effingen vereinigen sich die zwei Wege, die von Gallenkirch und von Linn herkommen, und zugleich die zwei Bäche, welche einen Teil des Gallenkircher Gemeindebanns und den Linner Bann entwässern. Nach rund 200 m überqueren Weg und Bach die Grenze gegen Effingen und verlaufen in nordwestlicher Richtung weiter; der Bach mündet unweit des Dorfes Bozen und der Fricktaler Grenze in den von Effingen her fliessenden Sisselnbach. Das kleine stille Tal verengt sich kurz vor der Grenze des Linner Banns gegen Effingen und weitet sich dann wieder. Seine Flanken sind namentlich im obern Teil des Tales bewaldet; an den nach Süden schauenden Abhängen wuchsen früher auch Reben, die heute bis auf einen kleinen Rebberg weiter unten im Tal, bei Bozen, verschwunden sind. Wenig unterhalb der engsten Stelle, wo die Waldungen des Widräck im Norden und des Bächliholzes im Süden bis auf den Talboden herunter reichen und wenig Raum für eine menschliche Siedlung lassen, steht auf Effinger Boden fast unmittelbar an der Linnergrenze die malerische alte Häusergruppe
der Sagenmüli.

Abb. 1 aus Originalartikel
 
Die Sagenmüli ist das Geburtshaus des früheren Brugger Gerichtspräsidenten Dr. Emil Wildi (1878—1964). Mitte der 1960er Jahre hat dessen Familie die Häusergruppe durch den inzwischen auch verstorbenen Aarauer Künstler Otto Ernst, dem wir viele Juralandschaftsbilder verdanken, in einem Oelbild und um dieselbe Zeit in einer aquarellierten Zeichnung festhalten lassen. Das Oelbild können wir hier, wenn auch nicht in Farben, wiedergeben. Wir danken der Familie Dr. Wildi in Aarau für die Erlaubnis zur Reproduktion. Das ansprechende Bild der nun ausser Betrieb stehenden und dem Zerfall entgegengehenden einstigen Mühle in dem etwas abseits gelegenen Juratälchen war ein Anlass, der Vergangenheit der Sagenmüli einmal nachzugehen, um hier einiges darüber berichten zu können.
Das Dorf Effingen gehörte ursprünglich zum grossen Hofe Elfingen, der 1259 erstmals bezeugt ist, aber sich wohl seit dem früheren Mittel alter im Besitz der Benediktinerabtei Murbach im Oberelsass befand. Die Vogtei über den genannten Hof sowie über das Kloster und den Hof Luzern und die übrigen zu diesem gehörigen Höfe in unserem Lande, nämlich Holderbank, Rein und Lunkhofen, gelangte spätestens im 12. Jahrhundert als murbachisches Lehen in die Hände der Grafen von Habsburg. König Rudolf von Habsburg erwarb dann 1291 seinem Hause überdies das Eigentumsrecht an den genannten Höfen. Der Hof Elfingen mit seiner Zubehör erscheint denn auch 1305 im Habsburger Urbar unter den Besitzungen des Hauses Oesterreich; dieses verfügte dort, ausser über beträchtlichen Grundbesitz, über Twing und Bann und richtete über Dieb und Frefel, besass also die niedere und hohe Gerichtsbarkeit. Bereits 1322 kam aber der Hof Elfingen mit dem Dorf Effingen und dem Niedergericht in dessen Bereich durch die Königin Agnes von Ungarn an das Kloster Königsfelden. Dieser Besitzwechsel gab vermutlich den Anstoss, dass kurz nach 1324 die Öffnung des Dinghofes zu Elfingen aufgezeichnet und dabei auch die Grenze desselben beschrieben wurde. Die Dinghofgrenze umfasste damals gegen Osten und Südosten das Dorf Effingen mit dem Kästal und dem späteren Sagenmülital bis an die Linner Gemeindegrenze.
Vom Bestehen einer Mühle in diesem Tal berichten uns jedoch die Geschichtsquellen des ausgehenden Mittelalters noch nichts, weder Urkunden noch das älteste Königsfelder Zinsbuch von 1432 oder der 1536 niedergeschriebene Text des damals für das Gebiet des Amtes Schenkenberg erneuerten Königsfelder Bodenzinsurbars. Hingegen stossen wir doch in diesem Urbar von 1536 unter späteren Nachträgen auf die ältesten Nachrichten über die Sagenmüli. Unter der Ueberschrift Effingen lesen wir dort: «Felix Kuentz der zimmerman git bodenzins, uf Martini 1568 den ersten zins, kernen 1 mütt, von dem wasserval der nüwgebuwnen müli im Sagenloch z'Lind, da vor ein sagen gestanden, ist ein malen und röndlen zwen hufen worden; wer nit so bös, ja wenn wasser were, das manglet vil zits; mag darzue brachen das spitzli herschaftsguet ob der müli am Rötibach ; die müli stat uf sim zinsguet der kilchen zue Bötzen. Erloupt und zins ufgelegt innamen miner gnedigen herren durch beid min herren Hans Sager und Casper Willading, vänner, gesante ratsbotten, uf 3. May 1568. Wenn die müli zergat und herschaftgut wider usgeschlagen wirt, diser zins ouch hin und ab sin.» An der Stelle der späteren Sagenmüli muss also, vielleicht schon im 15. Jahrhundert, eine Säge gestandenhaben, die dann, wohl lange vor der Mitte des 16. Jahrhunderts wieder einging. Das Grundstück, ein der Pfarrkirche Bozen zinspflichtiges Gut, war nunmehr, 1568, im Besitze eines Zimmermanns namens Felix Kunz und wurde nach der verschwundenen Säge als im Sagenloch gelegen bezeichnet. Der nahe Wasserfall, den die vereinigten, von Linn und Gallenkirch herfliessenden kleinen Gewässer Spiesen und der einst schon der Säge gedient haben dürfte, wird Kunz veranlasst haben, unterhalb des Falls eine Mühle zu bauen. Das ist 1568 oder kurz zuvor geschehen. Im Auftrag der gnädigen Herren von Bern nahmen darauf die zwei Venner Hans Sager und Kaspar Wülading einen Augenschein vor und setzten am 3. Mai 1568 den von Kunz jährlich auf Martini, erstmals 1568, vom Wasserfall zu entrichtenden Zins, die Radrechtsgebühr, auf 1 Mütt Kernen fest. Ueberfluss an Wasser für den Betrieb der Mühle war schon am Anfang nicht vorhanden. Mit Rücksicht darauf überliess die Obrigkeit dem Müller zur Nutzung noch ein kleines Stück wohl schenkenbergisches Herrschaftsgut oberhalb der Mühle am Rötibach, wahrscheinlich im Gemeindebann von Linn; sie rechnete offenbar bereits damit, dass die Mühle wieder eingehen könnte.
 
Die Sagenmüli hatte dann aber doch einen recht langen Bestand. Dreissig Jahre später hören wir in einem weitern Nachtrag zum Urbar von 1536 wiederum von ihr. Der Besitzer hatte inzwischen gewechselt. 1599 verpflichtete der amtierende Hofmeister von Königsfelden nämlich den Müller im Sagenloch, nunmehr Simon Vögtlin, zur jährlichenEntrichtung eines Bodenzinses von 1 Pfund Pfennigen von «einernüwen rütin, ist ungevarlich ein halbe jucharten, by der Sagenmülli zwüschen dem wäg und der mülli gelägen, oben an der Effingenmatten und stost sunst zuo einer syten an das holtz.» Diese Rüti (Rodung) war ihm durch Peter Freudenrich, den gewesenen Obervogt zu Schenkenberg (im Amte 1591—1598), bewilligt worden. Nach dem neuen, 1617 vollendeten Schenkenbergurbar der Hofmeisterei Königsfelden hatte daher Georg Vögtlin der Müller sowohl 1 Mütt Kernen vom Wasserfall seiner Mühle im Sagenloch wie 1 Pfund Pfennige von der eben erwähnten Rüti zu zinsen. Die gleichen beiden Zinsverpflichtungen des jeweiligen Besitzers der Sagenmüli hält auch das grosse Haupturbar des Amtes Schenkenberg von 1687 fest, durch das die Bodenzinsverhältnisse in diesem Amt allgemein neu geregelt wurden. Ein 1683 angelegtes Verzeichnis der Gerichtstätten, Kirchspiele und Dörfer in der Herrschaft Schenkenberg bestätigt uns, dass die Pfarrei Bozen mit Elfingen, Effingen und dem Kästal auch die Sagenmüli umfasste.
 
Die Handänderungen der Sagenmüli lassen sich seit dem späteren 17. Jahrhundert genauer verfolgen; denn 1668 setzen die erhaltenen Effinger Gerichts- oder Fertigungsprotokolle ein. Im Februar 1672 verkaufte der Vormund von Hans Joggli Kehrers sei. zu Gallenkirch hinterlassener Tochter Elsbeth die Sagenmüli samt Reibe und sonstiger Zubehör, darunter rund 15 Jucharten Land, um 1225 Gulden dem Andreas Wehrli von Thalheim, der aber nicht in den Besitz der Mühle gelangte, da ein Einheimischer, Kaspar Brack, der Sohn des Untervogts zu Effingen, den Kauf an sich zog. Die Mühle scheint damals von Samuel Hartmann von Schinznach als Lehenmüller betrieben worden zu sein. Brack veräusserte die Mühle noch im Herbst 1672 an Hans Joggli Fuchs von Bozen und dieser im März 1673 an einen Heinrich Baldinger, von dem sie zu Anfang 1679 wiederum durch Verkauf in den Besitz des Rudi Engel von Linn überging. 1683 erscheint der Berner Junker Beat Ludwig May, der von 1675 bis 1681 Obervogt zu Schenkenberg gewesen war, als Besitzer der Sagenmüli. Der 1693 erwähnte Jakob Wild, Sagenmüller, war wohl Lehenmüller. Im selben Jahr wurde die Sagenmüli samt Reibe, Mühlegeschirr und rund 18 Jucharten Erdreich, bestehend aus Matt- und Ackerland, Reben, Holz und Feld in den Bännen Linn und Effingen, im Auftrag des Junkers May an Hans Berner von Schafisheim um 2400 Gulden verkauft. Sohn und Erbe des Käufers war jedenfalls der Sagenmüller Felix Berner, welcher die Mühle im April 1709 um 2350 Gulden an Rudi Ammann von Fahrwangen weiterveräusserte. Das Kaufobjekt bestand aus der Sagenmüli mit einem Mahlhaufen und einer Rönnle, der Reibe, Hausscheuer und Stallung sowie zwei Krautgärten und dem weitern zugehörigen Land. An Mühlegeschirr wird aufgeführt: «In mäsen ein fiertel, ein vierling, ein halben vierling und ein imi, zween blatthämmer und ein spitzhammer und ein eisern schlägel samt dem beschneidstuhl, ein winden, zwo wannen, so der käuffer auslesen sol, zwey kernensib, die besten, ein staubsib, ein habermählsib und ein mählsib, item ein gänterli in der stuben neben der stubenthür, für welches der käuffer ein alti almäri (Kasten) zu Farwangen gibt, ein hebeisen und biel, ein zwecknepper (Bohrer) und ein Schleifstein.»
 
Kaum im Besitze der Sagenmüli, entschloss sich Rudi Ammann, der neue Eigentümer, die Mühle um einen zweiten Mahlhaufen zu verstärken, stiess jedoch mit diesem Plan sogleich auf die Opposition der andern Müller in der Umgegend, in Bozen, Bözberg, Densbüren und Effingen (wo an der Grenze gegen Bozen eine zweite Mühle stand), auch der Johanniterkommende Leuggern als Eigentümerin und der Stadt Brugg als Lehensinhaberin der Goppenbrunnenmühle bei Brugg. Der Schenkenberger Landvogt Isaak Steiger liess sich die Einwände der Opponenten vortragen, fand sie aber nicht genügend begründet und empfahl der Obrigkeit in seinem einlässlichen Bericht vom 17. November 1710, dem Gesuch des Sagenmüllers unter bestimmten Bedingungen zu entsprechen; ein Ratsbeschluss darüber ist leider nicht zu finden. Die Mühle blieb bis spätestens 1723 im Besitze Ammanns. Der Sagenmüller, Ammann oder sein Nachfolger, muss damals verschuldet gewesen sein, denn am 13. Heumonat 1723 liess Leutnant Franz Schwyzer von Zürich die Mühle auf eine öffentliche Steigerung bringen, bei welcher sie dem Kaspar Brack von Effingen als dem Höchstbietenden um 1610 Gulden zugeschlagen wurde. 1740 begegnet Kaspars Sohn Rudi Brack als Sagenmüller, verkaufte jedoch die Mühle am 6. Juni 1741 um 2500 Gulden an Hans Ulrich Wild von Scherz, von dem sie im Laufe des nächsten Jahrzehnts an Heinrich
Heuberger von Linn überging. Dieser veräusserte sie am 24. November 1751 um 3200 Gulden dem Bözener Bärenwirt Jakob Amsler, der früher Lehenmüller zu Schinznach gewesen war.
 
Von Jakob Amsler wiederum erwarb am 30. September 1772 Johannes Wildi zu Linn um 3400 Gulden die ganze Liegenschaft, nämlich «die sogenannte Sagenmühli und Mühlirecht, denne die vorhandenen Mühlisteine und alle Zugehörd, wie auch das Haus, worin die Mühli sich befindet», ferner «die oben an der Mühli sich befindende Rybi samt dem Rybihäusli, alles bey Efigen gelegen», und verschiedene Grundstücke (Baumgarten, Mattland, Ackerland, Holzland, Reben) im Effinger und im Linner Bann, endlich «an Mühligeschirr 2 neue Wannen, 1 Mehl- und 1 Habermehlsieb, 1 Rattensieb, 1 altes und 1 neues Kernensieb, 3 Glatthämmer, 4 Spitzhämmer, 1 Klopfhammer, 1 Hebeisen, 1 Buchseisen, 1 hohles und 1 breites Schröteisen, 3 Mühlistanden, 1 Viertelmäss, 1 halb Viertel, 1 Vieriig, 1 Mässli, 1 Tmmi und eine Winde». Der jährlich nach Königsfelden zu entrichtende Zins betrug noch immer, wie mehr als 200 Jahre früher, 1 Mütt Kernen und 1 Pfund Geld. Es lastete jedoch auf der Liegenschaft eine Schuld im Betrage von 1100 Gulden, deren Verzinsung der Käufer übernahm.
 
Nahezu anderthalb Jahrhunderte blieb nun die Sagenmüli im Besitze der Linner Familie Wildi. Zur Zeit des Erlasses des kantonalen Gesetzes von 1856 über die Benutzung der Gewässer zu Betreibung von Wasserwerken, durch das die sog. ehehaften, d.h. vor 1804 bestehenden und bisher keine Rekognitionsgebühren entrichtenden Wasserwerke von der Bezahlung des Wasserrechtszinses befreit wurden, war Heinrich Wildi, ein Nachfahr des Käufers von 1772, der Eigentümer «der ehehaften Getreide-Mühle, die Sagenmühle genannt, nebst einem hiezu gehörenden Rybirecht». Zufolge des erwähnten Gesetzes ersuchte er am 25. Juli 1857 den Regierungsrat um Anerkennung dieses ehehaften und als solches vom Wasserrechtszins befreiten Wasserwerkes. Durch Urkunde vom 22. April 1861 wurde diesem Ansuchen entsprochen. Die Reibe war damals nicht mehr im Betrieb, doch wurde dem Besitzer das Recht hiefür vorbehalten. Nach dem Wortlaut der Urkunde liegt die Getreidemühle «ungefähr eine halbe Stunde südlich von Effingen in einem engen und kleinen Seitentale unterhalb Linn am rechten Ufer des Sagebachs in dem Gemeindebann Effingen und erhält das Wasser zur Belebung der Werke aus dem Linn- und Gallenkircherbache, aus welch' ersterem es in einer circa 471 Fuss (141 m) langen offenen Leitung einem Weiher zugeführt wird, aus welchem es wieder in den Linnwildbach bis zur Stelle, wo früher die Hanfreibe gestanden, fliesst. An dieser Stelle vereinigt sich der Gallenkircherbach mit dem Linnerwasser, welche beide, nachdem sie noch das sogenannte Bächliwasser aufgenommen, abermals einem Weiher und aus diesem der Mühle zufliessen. Die Wuhr- und Zuleitungsanlagen sowohl beim Linnerwasser als unterhalb der früheren Reibe beim Gallenkircherbache sind von Holzkonstruktion und zur Zeit der Verbalaufnahme (25. August 1860) in gutem Zustande befunden worden In der Mühle befinden sich ein Mahlgang und eine Rönnle an einem oberschlächtigen Wasserrade von 18 Fuss (5,4 m) Durchmesser und 1 Fuss (0,3 m) Schaufelbreite.» In einem sorgfältig gezeichneten und gemalten Plane, der bei den Akten liegt, wurden damals der Verlauf der dem Betrieb der Sagenmühle dienenden Bäche und Kanäle, die Lage der Weiher und der Grundriss der Mühle festgehalten.
Von der alten Sagenmüli
Von der alten Sagenmüli
Von der alten Sagenmüli
Von der alten Sagenmüli - Wasserrad
Abb. 2-5: Staatsarchiv Aargau, Signatur: DB.W01/0068/09, darin Wildi, Heinrich, Getreidemühle, 1861 (Reproduktion muehlenkalender.ch)

Heinrich Wildis († 1891) Nachfolger auf der Sagenmüli wurden seine Söhne Jakob und Abraham, die sich 1902 die Anerkennungsurkunde von 1861 durch die Regierung übertragen liessen. Abrahams Sohn Alfred Wildi hat dann 1918 die Sagenmüli mit dem Wasserrecht an Wilhelm Kuli in Brugg und Otto Dätwiler in Windisch verkauft. Seither wechselte die Mühle den Besitzer noch mehrmals. 1951 wurde das Wasserwerk auf Jakob Gasser in Gallenkirch, den vierten Eigentümer der Mühle seit 1918, übertragen. Seither ist aber der Mühlebetrieb ganz eingestellt worden. In einigen Jahren wird mit der vor vierhundert Jahren errichteten Sagenmüli auch das verträumte Tälchen endgültig der Vergangenheit angehören, wird doch die geplante Nationalstrassenstrecke, die vom Fricktal aus in die Bruggergegend führt, das ganze Sagenmülital aufwärts und dann zwischen Linn und Gallenkirch durch verlaufen. Im Hinblick darauf hat der aargauische Staat die ganze Sagenmüliliegenschaft, bestehend aus einem Wohnhaus und Mühle, einem weitern Wohnhaus und Scheune, noch einer Scheune mit zwei Anbauten und einem Bienenhaus sowie rund 11 ha Land, bereits 1959, im Sinne eines vorsorglichen Landerwerbs, den letzten Besitzern, den Gebrüdern Etter, zum Preise von 95 000 Fr. abgekauft. Mögen, bis das Unvermeidliche geschieht, noch recht viele Freunde heimatlicher Naturschönheit das Sagenmülital durchwandern.

Quellen:
Staatsarchiv Aarau: Nr. 534 (Königsfelder Zinsberein von 1536, Nachträge, Bl. 347 und 355 d), 553 (Königsfelder Bodenzinsurbar von 1617, VI, Bl. 344), 1350—53, 1356, 1357, 1361 (Effinger Gerichtsprotokolle, Bde. 1—4, 7, 8, 12) und 1834 (Aktenbuch Brugg A, S. 571—587); Akten des Regierungsrates, P No. 4 (1861, I. Sem., Fasz. 17) und B No. 2 (1902 Nr. 380); Akten der Baudirektion, Radrechtsakten. — W. Hauser; Dr. Emil Wildi, a. Gerichtspräsident, Brugg. 27. Febr. 1878—10. Juli 1964. In Brugger Neujahrsblätter, 75. Jahrg. 1965.
 
Ende Zitat
Soweit der Artikel von Georg Boner von 1972.

Auf Karten lässt sich die Geschichte folgendermassen verfolgen: 
Situation 1772-1783
Situation 1919
Situation 2022
Abb. 6-8 (Reporouktion muehlenkalender.ch)
Hier noch einige interessante und lesenswerte  spätere Darstellungen zum Thema Sagenmüli und Autobahn A3:
 
Die Nationalstrasse N3 und ihre Tunnelbauten im Bezirk Brugg
Autor(en): Beusch, Erwin / Frölich, Siegfried, Zeitschrift: Brugger Neujahrsblätter, Band (Jahr): 101 (1991)

Landschaftsveränderung und Landschaftsgestaltung entlang der Autobahn N3 von Frick ins Birrfeld
Autor(en): Stöckli, Beat, Zeitschrift: Brugger Neujahrsblätter, Band (Jahr): 107 (1997)

Zur Eröffnung der N3
www.jurapark-aargau.ch

- Vor 25 Jahren endete der Autobahnkrieg im Aargau: Die Schliessung der letzten Lücke zwischen Zürich und Basel war ein Kraftakt

 
 
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